Oberstes Gericht der DDR Bedeutung

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Oberstes Gericht der DDR

Oberstes Gericht der DDR Logo #42000 Oberstes Gericht (OG) war der Name des höchsten Rechtsprechungsorgans der DDR. Es wurde durch Gesetz vom 8. Dezember 1949 organisatorisch getrennt vom Generalstaatsanwalt der DDR errichtet. Bis zum Beginn der 1970er Jahre befand sich das Gebäude des Obersten Gerichts in der Scharnhorststraße 6 in Berlin. Danach zog es in die Räumlichkeiten im ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Oberstes_Gericht_der_DDR
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